Dienstleistungen

Einbürgerungen Ausländerinnen und Ausländer

Wie erhalten Ausländerinnen oder Ausländer das Schweizer Bürgerrecht?

Gesetzliche Voraussetzungen

Allgemeines

Eignung

Das Gemeinde- und das Kantonsbürgerrecht sowie das Schweizer Bürgerrecht darf nur Bewerberinnen und Bewerbern erteilt werden, die aufgrund ihrer persönlichen Verhältnisse hierzu geeignet sind. Erforderlich ist, dass die Bewerberinnen und Bewerber erfolgreich integriert sind, mit den schweizerischen, kantonalen und örtlichen Lebensgewohnheiten vertraut sind, die mit dem Bürgerrecht verbundenen Rechte und Pflichten kennen und beachten wollen, genügende Sprachkenntnisse zur Verständigung mit Behörden und MitbürgerInnen besitzen (Deutsch Niveau A2 schriftlich und B1 mündlich gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) sowie geordnete persönliche, familiäre und finanzielle Verhältnisse nachweisen können und keine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz darstellen.

Ehegatten

Ehegatten können individuell eingebürgert werden.

Einbezug der Kinder

In die Einbürgerung werden in der Regel die minderjährigen Kinder der Bewerberin oder des Bewerbers einbezogen, wenn sie mit dieser oder diesem zusammenleben. Bei Kindern ab dem 12. Altersjahr sind die Einbürgerungsvoraussetzungen eigenständig und altersgerecht zu prüfen.

Minderjährige

Minderjährige Kinder können das Gesuch um Einbürgerung nur durch ihre gesetzliche Vertretung einreichen. Ab dem Alter von 16. Jahren haben minderjährige Kinder zudem ihren eigenen Willen auf Erwerb des Schweizer Bürgerrechts schriftlich zu erklären.

Wohnsitzerfordernisse

Nach dem eidgenössischen Bürgerrechtsgesetz kann eine ausländische Person das Gesuch um Einbürgerung nur stellen, wenn sie eine Niederlassungsbewilligung C besitzt und einen Aufenthalt während insgesamt zehn Jahren in der Schweiz nachweist, wovon drei in den letzten fünf Jahren vor Einreichung des Gesuches (Art. 9 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das Schweizer Bürgerrecht; BüG; SR 141.0).
Bei der Berechnung der 10-Jahresfrist wird die Zeit, während welcher die gesuchstellende Person zwischen ihrem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr in der Schweiz gelebt hat, doppelt gezählt. Der tatsächliche Aufenthalt hat jedoch mindestens sechs Jahre zu betragen (Art. 9 Abs. 2 BüG).

Das kantonale Bürgerrechtsgesetz setzt überdies voraus, dass die sich bewerbende Person während mindestens fünf Jahren im Kanton Zug gewohnt hat, wovon die letzten drei Jahre ununterbrochen in der Einbürgerungsgemeinde (§10 des kantonalen Gesetzes betreffend Erwerb und Verlust des Gemeinde- und Kantonsbürgerrechts; kant. BüG; BGS 121.3).

Jugendlichen Ausländerinnen und Ausländern, in der Schweiz geboren und aufgewachsen, die das Einbürgerungsgesuch vor dem vollendeten 21. Altersjahr stellen und die eingangs erwähnten Eignungskriterien erfüllen, ist nach Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung das Gemeindebürgerrecht der Wohngemeinde zu erteilen, wenn sie mindestens fünf Jahre im Kanton Zug gewohnt haben (§11 kant. BüG).

Online-Formular

Bevor Sie das Einbürgerungsgesuch stellen, können Sie selber prüfen, ob Sie die Grundvoraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung im Kanton Zug erfüllen. Dazu stellt Ihnen der Bürgerrechtsdienst des Kantons Zug ein Online-Formular zur Verfügung. Um zu diesem zu gelangen, klicken Sie auf den folgenden Link:

Bürgerrechtsdienst — Kanton Zug (zg.ch)

Gemeinde

In der Bürgergemeinde Oberägeri werden die Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der Schweiz mit einem Test geprüft. Hierzu finden Sie ein detailliertes Merkblatt zum Einbürgerungstest. Der staatsbürgerliche Kurs steht Einbürgerungswilligen online zur Verfügung. Unter www.zg.ch/buerger stehen vier Videosequenzen zum Selbststudium und die Kursunterlagen zum Download bereit.

Merkblatt zum Einbürgerungstest

Zentrum Breiten

Im Zentrum Breiten finden ältere Menschen ein Zuhause.

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Immobilien Bürgergemeinde

Die Bürgergemeinde Oberägeri besitzt verschiedene Immobilien, die sie vermietet.

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News

Ägerital - seine Geschichte

E-Book von Renato Morosoli u.a. zum freien Download als PDF.

Häuser und ihre Geschichten

Am Montag, 30. Oktober 2023 fand die Vernissage mit Vorstellung des Projekts im Dorf Oberägeri statt. Alle Infos dazu finden Sie hier.

Erweiterung Zentrum Breiten – Vergabe des Architekturmandats

An seiner Sitzung vom 15. März 2022 hat der Bürgerrat entschieden, das Architekturmandat für die Erweiterung des Zentrums Breiten an Mathis Meier Architekten AG zu vergeben.
Hier finden sie die Medienmitteilung

Projekt Bruggeschlag

Aktueller Artikel zum Projekt Bruggeschlag in der Zuger Zeitung