Dienstleistungen
Einbürgerungen Schweizerinnen und Schweizer
Gemäss kantonalem Bürgerrechtsgesetz können Schweizer Bürgerinnen und Bürger das Gemeindebürgerrecht von Oberägeri erwerben.
Wohnsitzerfordernisse
Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger können das Bürgerrecht der Gemeinde Oberägeri erwerben, wenn sie insgesamt mindestens fünf Jahre im Kanton Zug, davon das letzte Jahr ununterbrochen in der Gemeinde Oberägeri gewohnt haben. Ortsabwesenheit wegen beruflicher Ausbildung unterbricht den Fristenlauf nicht.
Kinder
Die unmündigen Kinder der Bewerberinnen und Bewerber werden in der Regel in die Einbürgerung einbezogen. Kinder über 16 Jahre jedoch nur, wenn sie schriftlich zustimmen.
Formalitäten
Das Gesuchsformular kann bei der Bürgerkanzlei Oberägeri bezogen werden. Neben dem ausgefüllten und unterzeichneten Formular benötigt der Bürgerrat folgende Unterlagen:
- Familienausweis für Verheiratete, Verwitwete und Geschiedene bzw. Personenstands-
ausweis für Ledige (zu beziehen beim Zivilstandsamt Ihres jetzigen Heimatortes)
- Partnerschaftsausweis bei Personen in eingetragener Partnerschaft
(zu beziehen beim Zivilstandsamt Ihres jetzigen Heimatortes)
- Ausweise über die Wohnsitzdauer im Kanton Zug und in der Gemeinde Oberägeri
(zu beziehen bei der Einwohnerkontrolle der jeweiligen Gemeinde)
- Aktuelles Arbeitszeugnis oder aktuelle Arbeitsbestätigung
- Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
- Aktueller Auszug aus dem Strafregister
- Aktueller Auszug aus dem Steuerregister sowie Nachweis über bezahlte Steuern
- Aktuelle definitive Steuerveranlagung und Auszug bezüglich Schulden aus der letzten
Steuererklärung
- kurzer Lebenslauf
- Erklärung zur Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung
Gemeindliche Gebühren
Die Gebühren betragen:
Fr. 200.-- für Familien und Einzelpersonen (§ 9 kant. BüG)
Wie wird Ihr Gesuch behandelt?
Über Gesuche von Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürgern entscheidet der Bürgerrat in eigener Kompetenz.
Das Gesuch von Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürgern mit Bürgerrechten anderer Kantone gelangt anschliessend an den Zuger Regierungsrat, welcher der Einbürgerung mit der Erteilung des Kantonsbürgerrechtes Rechtskraft verleiht.
Für weitere Information klicken Sie auf folgenden Link:
https://www.zg.ch/behoerden/direktion-des-innern/zivilstands-und-burgerrechtsdienst/buergerrechtsdienst/einbuergerung-von-schweizer-buergerinnen-und
News
Einweihung Morgartendenkmal "Zug Miniature"
4. August 2026, 17.15 Uhr, Aussenbereich Chlösterli Unterägeri. Mehr Informationen finden Sie hier.
Mini Foti, dini Foti
Am 10. Januar 2026 fand von 14.00 bis ca. 17.00 Uhr im Hofstettli Oberägeri der Anlass „Mini Foti, dini Foti“ statt.
Die Besucherinnen und Besucher tauchten in die Vergangenheit von Oberägeri ein und entdeckten historische Fotografien von Häusern, Plätzen und besonderen Orten. In gemütlicher Atmosphäre wurden Erinnerungen geteilt und persönliche Anekdoten ausgetauscht.
Häuser und ihre Geschichten
Am 26. August 2025 wurden zwei weitere Häuser, das alte Schulhaus und der Burehof, vorgestellt. Hier finden Sie einen Zeitungsartikel der Zuger Zeitung dazu.
